.: Vorburg (Erbenstein)
.: Torturm und Kapelle
.: Steinernes Haus
.: Ruhler Haus (Marstall)
.: Wohnturm
.: Mittelbau
.: Wirtshaus
.: Altarurkunde von 1349
.: Aufmaß von 1800
.: Stich von Süden um 1800
.: Ölgemälde von 1859
Weitere Quellen werden nach und nach eingestellt.
Im Namen des Herrn, Amen.
Wir, Heymbradus genannt von Boymneberg, Kanonikus von Burschla und Leutpriester der Kirche in Renda, desgleichen Johannes genannt von Husin, Leutpriester in Hasel, bekennen in diesem Schreiben öffentlich und bringen zur Kenntnis aller, daß wir aus freiwilligem Entschluss und vorher erwähntem Sinne die Trennung des Altars auf dem Tannenberg gestatten und durch gegenwärtiges (Schreiben) rein zulassen, alle und jeglichen kirchlichen Rechte auszuüben, die freilich dem Pfarrer der Kirche zustehen, damit wir alle Ränke zur Ruhe bringen, fügen wir folgende Bedingung hinzu: wenn einer, der früher in der Befestigung gewohnt hat, erkranken sollte und, um sich eine größere Bequemlichkeit zu bereiten, Aufenthalt im Dorfe Nendershausen nehmen sollte und den Weg allen Fleisches beschreiten sollte, ist der Leutpriester von Hasel-um es hier vorweg zu nehmen-verpflichtet, ein Opfer oder Testament, ein wie immer beschaffenes großes oder kleines Geschenk, das hieraus entstammen sollte, zu gleichen Teilen mit dem Altarpriester auf dem Tannenberg zu teilen und alles, was zu dem der Kirche vermachten Nachlaß des Scheidenden in seine Hände kommen sollte.
So wird umgekehrt der Altarpriester gehalten, mit dem Leutpriester zu gleichen Teilen zu teilen, wenn also jemand auf der oft erwähnten Burg Tannenberg sterben sollte, und es geschehen sollte, die erste Messe auf der Burg zu feiern, und alles und jedes zuverlässig zu halten, wie es oben gesagt ist.
Auch bestimmen wir unserer vorausgegangenen reiflichen Übereinstimmung zufolge, hinsichtlich des heiligen Ortes des Baptisteriums in Nendershausen wegen der Vorfälle und verschiedenen Mängel, die wir völlig hier nicht deutlich darstellen können, daß derselbe Kaplan die zu taufen hat, die auf der oft genannten Burg Tannenberg geboren werden, wie er gewohnt ist, die anderenkirchliche Sakramente zu verwalten.
Zu dessen Zeugnis und deutlicherem Beweis habe ich, Heymbradus von Boymneberg, Kanonikus von Burschla und vorher genannter Leutpriester der Kirche in Renda an das vorliegende Blatt mein Siegel fest anbringen lassen, und ich, Johannes, vorgenannter Leutpriester der Kirche in Hasel, den ehrenwerten Mann, den Herrn Dekan der vorher erwähnten Kirche von Burschla gebeten, daß er das gewohnte Siegel seines Amtes, des Dekanates, daran hängt.
Wir, Konrad genannt Kule, Dekan der vorgenannten Kirche, bekennen deutlich, daß wir auf die Bitte des Herrn Johannes, des Leutpriesters in Hasel, das Siegel unseres Amtes hinzugefügt haben.
Geschehen im Jahr 1349 nach der Geburt des Herrn am Mittwoch vor dem Fest des Laurentius.
Quelle: Die evangelische Kirche in Nentershausen: Festschrift zur 650 Jahrfeier
Übersetzung: Burkhard Schulze, Frankfurt